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Smartsteuer - Steuererklärung für das Jahr 2022

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Smartsteuer - Steuererklärung für das Jahr 2022

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Produktinformationen "Smartsteuer - Steuererklärung für das Jahr 2022"

Mit smartsteuer Ihre Steuererklärung online erstellen

Mit smartsteuer Ihre Steuererklärung online erstellen

Erledigen Sie Ihre komplette Steuererklärung ganz bequem online. In einem einfachen Schritt-für-Schritt-Interview werden alle steuerlich relevanten Sachverhalte so abgefragt, dass auch Laien einfach, schnell und sicher zur perfekten Steuererklärung gelangen. Für die Nutzung von smartsteuer brauchen Sie kein eigenes ELSTER-Konto oder anderes Zubehör! Sie können sofort und ohne Installation loslegen.

Lebenswelt

Persönlich: smartsteuer passt sich Ihrer Lebenssituation an und ist damit wie für Sie gemacht.

smartCheck

Intelligent: Integrierte Steuertipps und Fehlerprüfungen führen zum bestmöglichen Ergebnis.

Zielgruppe

Arbeitnehmer, Kapitalanleger, Vermieter, Eigenheimbesitzer, Studenten, Auszubildende, Rentner und Pensionäre sowie Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Besitzer von Photovoltaikanlagen.

Die Online Steuererklärung von heute

Basisfunktionen

  • Schritt-für-Schritt-Interview: Erfassen Sie schnell und einfach Ihre Daten. Es werden lediglich relevante Informationen zu Ihrer Situation abgefragt.
  • Immer aktuell: Inkl. aller gesetzlichen Steueränderungen.
  • Datenübernahme: Übertragen Sie problemlos Ihre Daten aus dem Vorjahr. So sparen Sie wertvolle Zeit für die wirklich wichtigen Dinge im Leben.
  • Elektronische Steuererklärung mit Online-Übertragung der Daten an das zuständige Finanzamt.
  • Einfache Abgabe: Wir helfen Ihnen, nichts zu vergessen. smartsteuer stellt alle notwendigen Unterlagen automatisch zusammen.
  • Separetes Interview für die Einnahmenüberschussrechnung: Umsatz- und Gewerbesteuererklärung werden automatisch erstellt.
  • Gesonderte Feststellung: Bei Unternehmern können für die private und betriebliche Steuererklärung unterschiedliche Finanzämter zuständig sein. Die Steuerangelegenheiten des Betriebes werden beim Betriebsfinanzamt bearbeitet. Das Betriebsfinanzamt stellt den Gewinn fest und übermittelt die Daten an das private Wohnsitzfinanzamt, das dann die Einkommensbesteuerung durchführt.
  • Einheitliche und gesonderte Feststellung: Sind mehrere Personen an einer Personengesellschaft beteiligt oder vermieten beispielsweise gemeinsam eine Wohnung oder ein Haus, sind die Einkünfte daraus in einer Feststellungserklärung anzugeben. Die Einkunftsart kann also unterschiedlich sein – von Einkünften aus Gewerbebetrieb bis zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Das für die Personengesellschaft zuständige Finanzamt stellt das Ergebnis fest und teilt dieses den für die Einkommensteuererklärung zuständigen Finanzämtern der Beteiligten mit.
  • Datenimport der unternehmerischen Buchhaltung per Mausklick: Sie haben die Buchhaltung unterjährig mit einer Buchhaltungssoftware gepflegt? Per Import werden die Daten direkt in smartsteuer übertragen!
  • Elektronischer Steuerbescheid: Sie erhalten Ihren Steuerbescheid vom Finanzamt auch elektronisch. smartsteuer hilft Ihnen beim „Entschlüsseln“ der Informationen und macht die Berechnung des Finanzamtes transparent.

Wertvolle Steuerspartipps und Prüfungen

  • Individuelle Steuertipps: Profitieren Sie von den wertvollen Steuertipps für die maximale Steuererstattung.
  • Kostenloser Newsletter: Bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand. Sie erhalten Informationen über Steueränderungen und -spartipps.
  • Steuertacho: Jederzeit sichtbar. Sehen Sie mit jeder Eingabe, wie sich Ihre Steuererstattung verändert.
  • Strukturierte Auswertungslisten: Erfassen Sie mit einem Blick Ihre Eingaben.

Zusatzfunktionen und Arbeitshilfen

  • Hilfetexte und erweiterte Hilfe: Sie erhalten zu jedem Feld eine Hilfe, damit keine Fragen offen bleiben.
  • Google Maps: Errechnen Sie Ihren Weg zur Arbeit mit Hilfe des Routenplaners.
  • Tabellen: Erfassen Sie Ihre Werte in der entsprechenden Tabelle. smartsteuer macht den Rest.
  • Musterbriefe: smartsteuer liefert Ihnen zahlreiche Musterbriefe und Vorlagen für die Kommunikation mit Ihrem Finanzamt.

Die wichtigsten Fakten

Technische Daten: Systemvoraussetzungen - Sie benötigen lediglich einen Internetzugang und einen Browser wie Google Chrome, Firefox oder Internet Explorer.

Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Mindestanforderungen für den fehlerfreien Betrieb von Lexware-Produkten:

Mindestanforderungen für die Hardware:

Bei der Neuanschaffung eines Systems sollte die Hardware aus Gründen der Leistungsfähigkeit und Langlebigkeit entsprechend hochwertig konfiguriert werden.

 

Für Einzelplatzbetriebssysteme:

Aktuelle Lexware-Produkte unterstützen das Betriebssystem Microsoft Windows®, sowohl in der 32-Bit- als auch in der 64-Bit-Variante. Bitte beachten Sie, dass der Support für 32-Bit-Betriebssysteme voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 eingestellt wird. Die Lexware neue steuerkanzlei unterstützt ausschließlich die 64-Bit-Variante von Windows.

 

Unterstützte Betriebssysteme:

  • Microsoft Windows® 11 Home (nicht für Server-Client-Installationen geeignet)
  • Microsoft Windows® 11 Pro
  • Microsoft Windows® 11 Enterprise
  • Microsoft Windows® 10 Home (nicht für Server-Client-Installationen geeignet)
  • Microsoft Windows® 10 Pro
  • Microsoft Windows® 10 Enterprise
  • Microsoft Windows 365 Cloud-PC

Für Serverbetriebssysteme:

Aktuelle Lexware-Produkte unterstützen Microsoft Windows® Server in den Editionen Standard, Datacenter und Essentials. Unterstützte Server-Betriebssysteme sind:

  • Microsoft Windows® Server 2022
  • Microsoft Windows® Server 2019
  • Microsoft Windows® Server 2016
  • Deutsche Sprache, Format und Regionseinstellung:

Lexware-Programme sind ausschließlich für den deutschen Sprachraum programmiert. Daher wird die einwandfreie Lauffähigkeit nur für die Windows-Versionen in deutscher Sprache, Format- und Regionseinstellungen gewährleistet. Der Betrieb in anderssprachigen Umgebungen ist grundsätzlich möglich, wird jedoch weder empfohlen noch unterstützt. Für Schäden oder Probleme in solchen Umgebungen übernimmt Lexware keine Haftung und bietet keinen Support.

 

Hardwareanforderungen:

  • Prozessor: 2,0 GHz oder schneller (Intel® oder AMD®)
  • Arbeitsspeicher:
  • Server: mindestens 8 GB (empfohlen 16 GB)
  • Client / Einzelplatz-PC: mindestens 4 GB (empfohlen 8 GB)
  • Lexware Basis / Plus: mindestens 4 GB
  • Grafik: Mindestauflösung von 1280 x 1024
  • Festplatte: Mindestens 20 GB freier Festplattenplatz, davon mindestens 5 GB auf dem Systemlaufwerk. Für Lexware neue steuerkanzlei sind mindestens 50 GB freier Festplattenplatz erforderlich.

Sonstiges:

Lexware-Programme sind nicht für die folgenden Umgebungen vorgesehen:

Linux, Unix, Apple macOS

Microsoft® 10 ARM-basierte PCs oder Smartphone-Betriebssysteme, wie Android, Apple iOS, Windows® Phone und Blackberry OS.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Systemkonfiguration diese Mindestanforderungen erfüllt, um einen reibungslosen Betrieb Ihrer Lexware-Produkte sicherzustellen.

 

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